Erwägungsgrund 7 32018D1996
Es ist somit erforderlich, interne Vorschriften festzulegen, die alle von der Kommission in Wahrnehmung ihrer Untersuchungsaufgaben im Bereich Handelsschutz durchgeführten Verarbeitungsvorgänge abdecken. Die Vorschriften sollten auf Verarbeitungsvorgänge Anwendung finden, die vor der Einleitung einer Untersuchung, während einer Untersuchung und bei der Überwachung der aufgrund des Ergebnisses einer Untersuchung getroffenen Folgemaßnahmen vorgenommen werden.