Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Côte d’Ivoire (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die Streitkräfte von Côte d’Ivoire zu unterstützen, um die territoriale Unversehrtheit und Souveränität von Côte d’Ivoire und ihre Zivilbevölkerung vor internen und externen Bedrohungen zu schützen.
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Dienstleistungen sowie Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert:
Systeme zur Erfassung elektromagnetischer Signale und deren Integration in Luftfahrzeuge;
Kommunikationsausrüstung und Datenübertragungsgeräte und deren Integration in Luftfahrzeuge;
taktische unbemannte Luftfahrtsysteme;
Mehrzweckfahrzeuge und Lastkraftwagen;
persönliche Schutzausrüstung;
Schulungen auf Abruf in Bezug auf Ausrüstung sowie Schulungen in den Bereichen internationale Menschenrechtsnormen und humanitäres Völkerrecht.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Ausrüstung zur Unterstützung von Feldeinsätzen;
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.