Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Richtlinie (EU) 2022/1999 hat die Kommission außerdem dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals 1999 und in der Folge mindestens alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten zu übermitteln. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Zeitplan für die Berichterstattung zu rationalisieren, sollte dieser Bericht nur alle vier Jahre übermittelt werden müssen.
Alle drei Jahre und zum ersten Mal spätestens am 30. September 2019 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat zum ersten Mal im Jahr 1999 und in der Folge mindestens alle drei Jahre anhand der Angaben gemäß…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2022/1999 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission für jedes Kalenderjahr einen Bericht über die Anwendung der genannten Richtlinie…
In Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Ab 2025 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat diesen Bericht mindestens alle vier…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2009 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 5. Mai 2022 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.