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Was den Inhalt von Berichten über ihre Anwendung anbelangt, so sind die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2022/1999 angehalten, soweit möglich den erfassten oder geschätzten Umfang der Gefahrguttransporte auf der Straße (in beförderten Tonnen oder in Tonnenkilometern) zu übermitteln. Aufgrund des fakultativen Charakters dieser Anforderung werden die einschlägigen Daten von den Mitgliedstaaten nicht erhoben oder unbeständig gemeldet. Eurostat liefert hingegen klare und durchgängige Daten über Gefahrguttransporte, auf die sich die Kommission bei der Erstellung der Dreijahresberichte an das Europäische Parlament und den Rat stützt. Da die Kommission bereits Zugang zu diesen Daten hat, sollte die Verpflichtung zur Übermittlung des Gesamtumfangs der Gefahrguttransporte auf der Straße in den Mitgliedstaaten gestrichen werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Einrichtung oder Nutzung von Mitteln zum Erkennen sicherheitsrelevanter Ereignisse oder Zustände und die Erhebung…
Die Kontrollverfahren der Mitgliedstaaten sowie ihre jeweiligen Definitionen für Gefahrguttransporte auf der Straße sollten sicherstellen, dass die Einhaltung…
Der Umfang der Informationen, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln, sollte auf Elemente ausgeweitet werden, die in engem Zusammenhang mit dem Ziel…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Daten ihrer…
Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sollten die von den Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Verordnung erhobenen Daten und übermittelten…
Damit die Union ihre in den Verträgen und im Völkerrecht festgelegten Aufgaben insbesondere in Bezug auf Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimawandel erfüllen kann,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.