Beschluss (EU) 2019/2135 des Rates vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer dritten Tagung vom 25.-29. November 2019 (COP3) voraussichtlich einen Beschluss (im Folgenden „vorgeschlagener Beschluss“) über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens annehmen.
Erwägungsgrund 3 32019D2135
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