Erwägungsgrund 10 32024D1514
Es sind zahlreiche Unionseinrichtungen geschaffen worden, die u. a. in verschiedenen Bereichen für die Risikobewertung zuständig sind. Die Kohärenz der Risikobewertung durch diese Unionseinrichtungen muss gewährleistet und die Koordination zwischen den Wissenschaftlichen Ausschüssen und diesen anderen Einrichtungen muss gefördert werden. Die wissenschaftlichen Ausschüsse müssen ihre Effektivität auch durch angemessenen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie durch die Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene verstärken.