Erwägungsgrund 1 32011D0281
Mit dem Beschluss 2008/721/EG hat die Kommission drei wissenschaftliche Ausschüsse für Verbrauchersicherheit (SCCS), für Gesundheits- und Umweltrisiken (SCHER) und für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) sowie einen Pool wissenschaftlicher Berater für die Risikobewertung (nachstehend „Pool“) in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt eingesetzt.