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Die Arbeit der Ausschüsse trägt wirksam zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit sowie zum Schutz der Bürger und der Umwelt bei. Dies wird durch Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse erreicht, wodurch die Kommission fundierte und zeitgerechte evidenzbasierte Risikobewertungen sowie wissenschaftliche Beratung zur Entwicklung und Überwachung der Unionspolitik und des Unionsrechts im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit, mit der Verbrauchersicherheit und mit Umweltrisiken erhält. Die Tätigkeit der Ausschüsse ist entscheidend dafür, dass die Kommission die Ziele der entsprechenden Unionspolitik erreicht. Daher sollten die Wissenschaftlichen Ausschüsse in Form einer besonderen, über die Erstattung von Ausgaben hinausgehenden Vergütung ihrer Mitglieder und externen Sachverständigen angemessen finanziell unterstützt werden. Die Tätigkeit der Wissenschaftlichen Ausschüsse sollte aus der Haushaltslinie finanziert werden, aus der Maßnahmen im Bereich öffentliche Gesundheit, Verbrauchersicherheit bzw. Umwelt unterstützt werden.
Auf Anfrage leisten die Wissenschaftlichen Ausschüsse den Kommissionsdienststellen wissenschaftliche Beratung in Fragen, die für die öffentliche Gesundheit, für…
Der Auftrag der Wissenschaftlichen Ausschüsse besteht darin, der Kommission wissenschaftliche Beratung und Risikobewertung in den Bereichen öffentliche…
Der Ausschuss leistet mit seiner Arbeit einen wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsumfelds im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit der…
Die Wissenschaftlichen Ausschüsse sollten ausreichend flexibel organisiert sein, um die Beratung der Kommission in Fragen zu ermöglichen, die in die…
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (im Folgenden „der Ausschuss“) wurde mit dem…
Es ist unbedingt notwendig, das effiziente Funktionieren der Behörde sicherzustellen und die Zukunftsfähigkeit ihres Fachwissens zu verbessern. Daher müssen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.