Erwägungsgrund 4 32024D1651
Die Regierung des Staates Kuwait hat förmlich ihr Interesse bekundet, dem Übereinkommen beizutreten. Da der Staat Kuwait nicht im Anhang des Übereinkommens aufgeführt ist, müssen die Bedingungen für seinen Beitritt festgelegt werden. Der Beitrittsausschuss wird daher gebeten, im Wege eines Schriftwechsels einen Beschluss zur Festlegung der Bedingungen des Beitritts des Staates Kuwait zum Übereinkommen zu fassen. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um die Stimmenzahl, die Entrichtung eines jährlichen Beitrags und die Pflichten zur Berichterstattung gegenüber dem ISC.