Erwägungsgrund 6 32024D1651
Gemäß Artikel 25 Absatz 4 des Übereinkommens entscheidet der ISC, wenn ein Staat dem Übereinkommen nach seinem Inkrafttreten beitritt und nicht im Anhang des Übereinkommens aufgeführt ist, über die diesem Staat zustehenden Stimmen. Der Beitritt des Staates Kuwait zum Übereinkommen wird sich somit auf die Verhältnisse bei der Entscheidungsfindung im ISC auswirken.