Art. 15 32019D1961
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET werden mit elektronischen Mitteln bearbeitet und übermittelt, sofern diese Mittel verfügbar sind. Es werden ausschließlich Kommunikations- und Informationssysteme und Ausrüstung verwendet, die von der Sicherheitsakkreditierungsstelle der Kommission für die Bearbeitung von Verschlusssachen des einschlägigen oder eines höheren Geheimhaltungsgrades akkreditiert wurden.
Verfügt eine Dienststelle der Kommission über die geeignete Ausrüstung für die Bearbeitung und Übermittlung von Verschlusssachen dieser Geheimhaltungsgrade, so unterstützt sie nach Möglichkeit andere Dienststellen der Kommission bei der angemessenen Bearbeitung und Übermittlung solcher Informationen.