Erwägungsgrund 3 32012D0734
Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens ermöglicht die vorläufige Anwendung des Handelsteils (Teil IV) des Abkommens.
Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens ermöglicht die vorläufige Anwendung des Handelsteils (Teil IV) des Abkommens.