Art. 11 32024D1809
Der Ausschuss legt dem Rat bis zum 31. Dezember 2026 einen Bewertungsbericht über die Anwendung dieses Beschlusses und insbesondere über seine Auswirkungen auf den Haushaltsplan vor.Dieser Bewertungsbericht enthält die Informationen, die es dem Rat ermöglichen, gegebenenfalls die Aufwandsentschädigungen der Anspruchsberechtigten festzulegen.