Art. 10 32024D1809
Der Ausschuss legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. April jedes Jahres einen ausführlichen Bericht über die den Anspruchsberechtigten im Vorjahr erstatteten Reisekosten und gezahlten Aufwandsentschädigungen vor. Dieser Bericht enthält genaue Angaben über die Zahl der Anspruchsberechtigten, die Zahl der Reisen, die Bestimmungsorte, die Reiseklassen und die dabei angefallenen und erstatteten Reisekosten sowie die — sowohl für die Teilnahme an Präsenzsitzungen als auch für die virtuelle Teilnahme an Sitzungen — gezahlten Aufwandsentschädigungen. Der Bericht enthält auch alle Kosteneinsparungen und umweltbezogenen Vorteile im Zusammenhang mit der Fernteilnahme.