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Am 25. August 2023 ersuchte der Ausschuss den Rat, einen neuen Beschluss über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Ausschusses sowie deren Stellvertreter anzunehmen, mit dem die in Artikel 2 des Beschlusses 2013/471/EU festgelegten Beträge der Tagegelder angepasst werden, um der gemäß den Daten von Eurostat zwischen 2013 und 2023 veränderten Kaufkraft Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen und beratenden Einrichtungen der Union, insbesondere mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen, zu wahren.
Die Beträge der den Mitgliedern des Ausschusses und deren Stellvertretern zu zahlenden Tagegelder sind seit 2013 nicht mehr angepasst worden und sollten daher…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/1013 des Rates wurde eine Ausnahme von den Artikeln 2, 3 und 4 des Beschlusses 2013/471/EU in Bezug auf die Gewährung der Tagegelder…
Mit dem Beschluss 2013/471/EU des Rates wurden Vorschriften über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Europäischen…
Der Beschluss (EU) 2023/1013 sah ein Tagegeld für Anspruchsberechtigte vor, die mit elektronischen Mitteln an virtuell an bestimmten Sitzungen des Ausschusses…
Die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (im Folgenden „Ausschuss“) und deren Stellvertreter (im Folgenden gemeinsam die…
Der Ausschuss sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Berichte über die den Anspruchsberechtigten im Vorjahr erstatteten Reisekosten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.