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Der Ausschuss sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Berichte über die den Anspruchsberechtigten im Vorjahr erstatteten Reisekosten und gezahlten Aufwandsentschädigungen vorlegen. In diesen Berichten sollten insbesondere die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die angefallenen und erstatteten Reisekosten, die sowohl für die Teilnahme an Präsenzsitzungen als auch für die Fernteilnahme an Sitzungen gezahlten Tagegelder, die Entwicklung der Zahl der Sitzungen des Ausschusses, an denen mit elektronischen Mitteln virtuell teilgenommen wurde, die Dauer dieser Sitzungen sowie jegliche mit der Fernteilnahem einhergehenden Kosteneinsparungen und umweltbezogenen Vorteile angegeben werden.
Der Ausschuss legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. April jedes Jahres einen ausführlichen Bericht über die den Anspruchsberechtigten im…
Der Ausschuss legt dem Rat einen Bewertungsbericht über die Anwendung dieses Beschlusses und insbesondere über seine Auswirkungen auf den Haushaltsplan vor.…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/1013 des Rates wurde eine Ausnahme von den Artikeln 2, 3 und 4 des Beschlusses 2013/471/EU in Bezug auf die Gewährung der Tagegelder…
Ausführliche Vorschriften über die Gewährung der Aufwandsentschädigungen, die Erstattung der Reisekosten und die Festsetzung der Höchstbeträge für die…
Mit dem Beschluss 2013/471/EU des Rates wurden Vorschriften über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Europäischen…
Der Beschluss (EU) 2023/1013 sah ein Tagegeld für Anspruchsberechtigte vor, die mit elektronischen Mitteln an virtuell an bestimmten Sitzungen des Ausschusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.