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Ausführliche Vorschriften über die Gewährung der Aufwandsentschädigungen, die Erstattung der Reisekosten und die Festsetzung der Höchstbeträge für die Erstattung von Reisekosten sollten gegebenenfalls besser auf Ebene des Ausschusses festgelegt werden. Des Weiteren sollten diese detaillierten Vorschriften über die Aufwandsentschädigungen darauf abzielen, die Vorteile der Fernteilnahme zu maximieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass dies nicht zu einer ungerechtfertigten Zunahme der vom Ausschuss veranstalteten Sitzungen führt. In den Durchführungsbestimmungen sollten umweltfreundlichere Verkehrsträger, insbesondere Bahnreisen für kürzere Entfernungen, und Reisearrangements bevorzugt werden, die den CO2-Fußabdruck der Anspruchsberechtigten im Einklang mit den Klimaschutzzielen der EU für 2050 verringern. Grundsätzlich sollten ab dem ersten Tag der nächsten Amtszeit des Ausschusses in den Durchführungsbestimmungen Richtwerte für die maximale Erstattung von Flugreisekosten festgelegt werden, die mit dem Preis für Flüge der „Economy-Class“ vergleichbar sein sollten.
Die Erstattung von Reisekosten für Mitglieder richtet sich nach den Richtlinien für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und…
Auf Antrag wird in den Fällen der Absätze 2 und 3 an Stelle der Fahrkostenerstattung Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie darf die Höhe der Kosten, die bei…
Die Reisekosten werden den Anspruchsberechtigten auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Der Ausschuss legt geeignete…
Der Ausschuss legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. April jedes Jahres einen ausführlichen Bericht über die den Anspruchsberechtigten im…
Der Ausschuss sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Berichte über die den Anspruchsberechtigten im Vorjahr erstatteten Reisekosten und…
Diese Leitlinien gelten für die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten — des Personals, das vom Finanzhilfeempfänger (Haupt- und Nebenempfänger)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.