Erwägungsgrund 3 32024D1814
Es liegt im Interesse der Union, dass Projekte der Projektklassen G und I weiterhin in den Genuss der günstigen Bedingungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung kommen könnten und dass die Möglichkeit, eine Einigung über Kriterien für diese Projektklassen zu erzielen, beibehalten wird. Daher sollte die Union eine Ersetzung der Verfallsklauseln durch Überprüfungsklauseln bis zum 30. Juni 2026 unterstützen.