Erwägungsgrund 1 32023D1075
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Folgenden „Übereinkommen“) ist das erste internationale Instrument, das darauf zielt, Gewalt gegen Frauen, einschließlich gegen Mädchen unter 18 Jahren, als eine der Grundursachen für das Fortbestehen geschlechterspezifischer Ungleichheiten mit Hilfe eines umfassenden Rahmenwerks rechtlicher und strategischer Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer derartiger Gewalttaten zu beseitigen. Das Übereinkommen trat am 1. April 2014 in Kraft. Gemäß Artikel 75 des Übereinkommens kann die Union dem Übereinkommen beitreten.