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Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO in Bezug auf die Annahme eines neuen Anhangs IV über Kapazitätsaufbau, technische Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung der Kooperationsvereinbarung gemäß Nummer 7.3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses EU/ICAO, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Dem Standpunkt, den die Europäische Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung zwischen der…
Der Standpunkt, der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO gemäß Nummer 7.3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und…
Der Standpunkt, der von der Europäischen Union in dem Gemeinsamen EU-ICAO-Ausschuss gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung zwischen…
Auf seiner nächsten Sitzung wird der Gemeinsame Ausschuss EU/ICAO voraussichtlich einen Beschluss über die Aufnahme eines Anhangs IV über Kapazitätsaufbau,…
Grundlage des Standpunkts der Europäischen Union, der in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen…
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der in dem durch die Kooperationsvereinbarung geschaffenen Gemeinsamen EU-ICAO-Ausschuss zur Annahme eines die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.