Anhang 1 32024D3217BESCHLUSS (EU) 2024/3217 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf das Mandat der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu vertreten ist
MANDAT DER MIT DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER UKRAINE ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON GÜTERN IM STRAẞENVERKEHR EINGESETZTEN AD-HOC-ARBEITSGRUPPE…
Art. 1 32024D3217BESCHLUSS (EU) 2024/3217 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf das Mandat der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss, der mit Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über…
Erwägungsgrund 8 32024D1876Darüber hinaus ist es angezeigt, die Zusammensetzung der durch das Abkommen für dessen praktische Durchführung eingesetzten Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die dem…
Art. 3 Abs. 1 32011D0901BESCHLUSS DES RATES vom 12. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO- und GPS-Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (2011/901/EU)
Die Union wird in den nach Artikel 13 des Abkommens eingesetzten Arbeitsgruppen von einem Vertreter der Kommission und die Mitgliedstaaten gegebenenfals von…
Erwägungsgrund 5 32024D2869BESCHLUSS (EU) 2024/2869 DES RATES vom 5. November 2024 über im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Energie hinsichtlich der Einrichtung der Arbeitsgruppe „Versorgungssicherheit“ zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit muss sich jede eingerichtete Arbeitsgruppe aus Vertretern der Union und Vertretern des…