Beschluss (EU) 2024/1954 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses vom 24. März 2023 zur Festlegung der Modalitäten für den Windsor-Rahmen zu vertreten ist
Gemäß Artikel 166 Absatz 2 des Austrittsabkommens sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses, der mit Artikel 164 Absatz 1 des Austrittsabkommens eingerichtet wurde (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“), für die Union und das Vereinigte Königreich verbindlich. Die Union und das Vereinigte Königreich müssen diese Beschlüsse, die dieselbe rechtliche Wirkung haben wie das Austrittsabkommen, durchführen.
Erwägungsgrund 2 32024D1954
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