Erwägungsgrund 3 32024D2016
Folglich sollten die im Beschluss (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) festgelegten Verzinsungsregelungen durch Verweise auf die einschlägigen Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) — ersetzt werden.