Erwägungsgrund 4 32024D2016
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verzinsung von Überschussreserven während einer mehrere Geschäftstage anhaltenden Störung von TARGET im Sinne von Artikel 187a der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) klarzustellen. Zur Teilnahme an geldpolitischen Geschäften des Eurosystems zugelassene Geschäftspartner mit Zugang zur Einlagefazilität im Sinne des Artikels 22 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) hätten während dieses Zeitraums keine Möglichkeit, Mittel in die Einlagefazilität einzubringen und daher sollten ihre Überschussreserven während dieses Zeitraums nicht zu einem niedrigeren Zinsatz als dem Einlagesatz verzinst werden.