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Der EZB-Rat hat die Verzinsung von Einlagen bei nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und der Europäischen Zentralbank (EZB) überprüft, die nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Geldpolitik stehen („nicht geldpolitische Einlagen“). Ziel der Überprüfung war es zu vermeiden, dass diese Einlagen die einheitliche Geldpolitik beeinflussen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese mit dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft in Einklang stehen und vergleichbare Einlagen innerhalb des Eurosystems einheitlich behandelt werden.
Der EZB-Rat hat die Verzinsung von Einlagen bei nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „NZBen“), und der…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/624/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/17) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern. Die Verzinsung der Differenz zwischen dem Wert der gesondert erfassbaren…
Der EZB-Rat erließ am 16. April 2024 den Beschluss (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) in Form eines einzigen Rechtsakts mit Bestimmungen…
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.