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Das Mandat des Sonderbeauftragten beruht auf den politischen Zielen der Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien, einschließlich der Ziele, die in den Schlussfolgerungen zu der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 1. September 2008 in Brüssel und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. September 2008 und vom 27. Februar 2012 und in den Schlussfolgerungen zu der Tagung des Europäischen Rates vom 26./27. Oktober 2023 in Brüssel festgelegt sind. Diese Ziele umfassen:
gemäß den bestehenden Mechanismen die Verhinderung von Konflikten in der Region, die Leistung eines Beitrags zur friedlichen Beilegung der Konflikte in der Region, einschließlich der Krise in Georgien und des Normalisierungsprozesses zwischen Armenien und Aserbaidschan, und die Unterstützung der Umsetzung einer solchen Lösung nach den Grundsätzen des Völkerrechts;
die Herstellung konstruktiver Beziehungen zu den wichtigsten interessierten Akteuren bezüglich der Region;
die Förderung und weitere Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Armenien, Aserbaidschan und Georgien und gegebenenfalls ihren Nachbarländern;
die Verbesserung der Effektivität und der öffentlichen Wahrnehmung der Union in der Region.
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