Erwägungsgrund 6 32024D2109
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2108 der Kommission, die ab dem 1. September 2024 gilt, wird zur Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs eine Sicherheitsmaßnahme eingeführt, mit der das maximale Volumen einzelner LAG-Behälter, das mit einer der derzeit zugelassenen Standard-C3-EDSCB-Ausrüstungskonfigurationen überprüft werden kann, begrenzt wird.