Erwägungsgrund 6 32024D2153
Es sei darauf hingewiesen, dass die Grundsätze der Souveränität und territorialen Unversehrtheit aller Staaten, einschließlich der Achtung der Resolutionen 541 (1983) und 550 (1984) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, internationale Verpflichtungen darstellen, die sich insbesondere aus der Mitgliedschaft der Vereinten Nationen (VN) ergeben —