Erwägungsgrund 8 32024D2218
Bezüglich aller anderen Übereinkünfte, die künftig unter der Schirmherrschaft des Europarats oder in anderen internationalen Gremien geschlossen werden können, auch im Bereich der künstlichen Intelligenz, und bezüglich aller Änderungen des Übereinkommens, sollte die Verteilung der Außenkompetenzen zwischen der Union und den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale jedes einzelnen Instruments bewertet werden. Es ist von größter Bedeutung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin ihre direkte und aktive Rolle wahrnehmen können, wenn es darum geht, der Stimme der Union Ausdruck zu verleihen und ihre Interessen zu verteidigen, und zwar in kohärenter und koordinierter Weise, unter uneingeschränkter Achtung der Verträge.