Art. 1 32024D2418
Die von der Bundesrepublik Deutschland geplante staatliche Beihilfemaßnahme in Höhe von 2,6 Mrd. EUR zugunsten von RWE ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.Die Umsetzung der staatlichen Beihilfe in Höhe von 2,6 Mrd. EUR wird daher genehmigt.