Beschluss (EU) 2024/2549 der Kommission vom 29. November 2023 über die staatlichen Beihilfen SA.57543 und SA.58342 (2020/NN) (ex 2020/N) des Königreichs Dänemark und des Königreichs Schweden zugunsten von Scandinavian Airlines System AB (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8356) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Königreich Dänemark und das Königreich Schweden teilen der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses mit, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um den in Artikel 2 genannten Bedingungen nachzukommen.
Art. 3 32024D2549
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