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In der Empfehlung Nr. 163 (2012) des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 30. November 2012 zur Kontrolle der wachsenden Populationen von Großraubtieren in Europa werden die Vertragsparteien ermutigt, gegebenenfalls mit anderen Staaten mit denselben Populationen zusammenzuarbeiten, um diese Populationen gesund und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Eine solche Zusammenarbeit, die Koexistenz und Schutzmaßnahmen umfasst, bleibt weiterhin notwendig und relevant, auch wenn der Wolf künftig in Anhang III des Übereinkommens von Bern aufgeführt wird.
Die jüngsten Daten zur Populationsgröße, wie sie aus der 2022 von der „Initiative für die Großraubtiere Europas“ für das Übereinkommen von Bern erstellten…
Daher ist es angezeigt, das Schutzniveau für den Wolf anzupassen. Für den Wolf, der derzeit in Anhang II des Übereinkommens von Bern aufgeführt ist, sollten die…
Deshalb sollte die Union im Hinblick auf die Vorbereitung für die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses, die im Jahr 2024 stattfinden soll, einen Vorschlag zur…
Die Union legt im Hinblick auf die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern (im Folgenden „Ständige Ausschuss“) einen Vorschlag zur…
Die Union sollte die vorgeschlagene Änderung unterstützen, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II des Übereinkommens von Bern zu streichen und ihn stattdessen in…
Die Schweiz hat den Vorschlag eingereicht, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.