Erwägungsgrund 5 32024D2738
Mit dem Abkommen wird die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte der Union gewährleistet, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht gemäß den Artikeln 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das Abkommen enthält insbesondere angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, die von Eurojust im Rahmen des Abkommens übermittelt werden.