Erwägungsgrund 1 32024D2779
Um durch eine ausgewogene Beteiligung der von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen und aller interessierten Kreise eine angemessene Konsultation zu Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung für Produkte zu gewährleisten, benötigt die Kommission das Fachwissen von Fachleuten in einem Beratungsgremium.