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Die Kommission setzt ein Ökodesign-Forum als Sachverständigengruppe ein, an der von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige und alle an dem in Rede stehenden Produkt oder der in Rede stehenden Produktgruppe interessierten Kreise ausgewogen und wirksam beteiligt sind.Das Ökodesign-Forum leistet insbesondere Beiträge in folgender Form:
Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen,
Ausarbeitung von Arbeitsplänen,
Prüfung der Wirksamkeit der festgelegten Marktüberwachungsmechanismen,
Beurteilung von Selbstregulierungsmaßnahmen,
Beurteilung des Verbots der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zusätzlich zu denen, die in der Liste in Anhang VII enthalten sind.
Damit eine angemessene Konsultation aller interessierten Kreise stattfindet, sollte die Kommission ein Ökodesign-Forum einrichten, das sich aus von den…
Bei der Ausarbeitung des Entwurfs der in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakte trägt die Kommission den Standpunkten des Ökodesign-Forums und der…
Die Aufgaben der Mitglieder des Ökodesign-Konsultationsforums (nachstehend „das Forum“ genannt) bestehen in der Abgabe von Stellungnahmen im Zusammenhang mit…
Mit Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1369 wird festgelegt, dass die gemäß der Verordnung eingesetzte Sachverständigengruppe (im Folgenden…
Um sicherzustellen, dass geeignete Kontrollen in Bezug auf die Ökodesign-Anforderungen in angemessenem Umfang durchgeführt werden, sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.