Erwägungsgrund 4 32024D2830
Da der Beschluss (EU) 2024/1209 (EZB/2024/11) und die Leitlinie (EU) 2024/2616 (EZB/2024/20) ab dem 1. Dezember 2024 gelten werden, sollten die Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses ab demselben Zeitpunkt gelten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.