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Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, so sollte die EZB auf ihre Geschäfte und Konten die betreffenden Bewertungsprinzipien gemäß den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards anwenden —
Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, wendet die EZB auf ihre…
Der EZB-Rat erlässt einen begründeten Beschluss, mit dem die dieser Verordnung unterliegenden Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“ genannt), ihre…
Die internationalen Rechnungslegungsstandards können nur übernommen werden, wenn sie — dem Prinzip des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie 78/660/EWG und des…
Die Beurteilung der Eignung externer Rechnungsprüfer wird gemäß den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt, wobei auch anwendbare Leitfäden…
Nach Artikel 27.1 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachstehend „EZB“ abgekürzt)…
Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die vom Gremium für Internationale Rechnungslegungsstandards…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.