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Beschluss (EU) 2024/2940 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/135 (EZB/2022/51) und des Beschlusses (EU) 2015/287 (EZB/2014/61) sowie der Beschlüsse EZB/2013/53, EZB/2010/34, EZB/2008/33, EZB/2007/22 und EZB/2006/30 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch jeweils die Hrvatska narodna banka, die Lietuvos bankas, die Latvijas Banka, die Eesti Pank, die Národná banka Slovenska, die Zentralbank von Zypern und die Bank Ċentrali ta‘ Malta/Central Bank of Malta sowie die Banka Slovenije (EZB/2024/35)
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