Erwägungsgrund 5 32024D2016BESCHLUSS (EU) 2024/2016 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) (EZB/2024/19)
Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit ist es erforderlich, den Geltungsbeginn der Änderung von Artikel 2 über die Verzinsung bestimmter bei der EZB gehaltener…
Art. 2 32024D2939BESCHLUSS (EU) 2024/2939 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2248 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36) (EZB/2024/33)
Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Art. 8 32024D2940Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Art. 2 32023D2815BESCHLUSS (EU) 2023/2815 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2023/35)
Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Art. 15 32024D2905BESCHLUSS (GASP) 2024/2905 DES RATES vom 18. November 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Sahelzone
Dieser Beschluss tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
Erwägungsgrund 48 32021D1764BESCHLUSS (EU) 2021/1764 DES RATES vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands)
Um die Kontinuität der Unterstützung für den betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027…