Art. 14 32024D3080
Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen
(1)
Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich.
(2)
Die Beratungen in den Sitzungen fallen unter den Grundsatz der Vertraulichkeit.
Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich.
Die Beratungen in den Sitzungen fallen unter den Grundsatz der Vertraulichkeit.