Erwägungsgrund 3 32024D3080
Mehrere Artikel der Geschäftsordnung K(2000) 3614 müssen grundlegend überarbeitet werden, um der Entwicklung der Arbeitsweise der Kommission Rechnung zu tragen.
Mehrere Artikel der Geschäftsordnung K(2000) 3614 müssen grundlegend überarbeitet werden, um der Entwicklung der Arbeitsweise der Kommission Rechnung zu tragen.