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Für die Arbeitsweise der Kommission gilt das Kollegialitätsprinzip. Er ergibt sich aus Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union und beruht auf der Gleichheit der Mitglieder der Kommission bei der Beschlussfassung. Das Kollegialitätsprinzip bedeutet insbesondere, dass Beschlüsse gemeinsam zu erörtern sind und dass alle Mitglieder der Kommission die kollegiale politische Verantwortung für alle gefassten Beschlüsse tragen.
Unbeschadet des Kollegialitätsprinzips übernimmt jedes Mitglied der Kommission die Verantwortung für das Handeln in dem ihm zugewiesenen Tätigkeitsbereich.
Gemäß dem Kollegialitätsprinzip nehmen die Mitglieder der Kommission an allen ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der Kommission in ihrer Gesamtheit…
Alle Mitglieder der Kommission beteiligen sich gleichberechtigt am Beschlussfassungsprozess und tragen die kollegiale Verantwortung für die gefassten…
Die dienststellendübergreifende Koordinierung ist Ausdruck des Kollegialitätsprinzips, das für den Beschlussfassungsprozess der Kommission gilt. Sie trägt zur…
Um die wirksame Ausübung des Kollegialitätsprinzips zu gewährleisten, werden alle Punkte, die auf der Tagesordnung einer Sitzung der Kommission stehen, in die…
Der Generalsekretär trägt mit dazu bei, dass die Kommission nach dem Kollegialitätsprinzip arbeitet. Er gewährleistet die Einhaltung der Verfahren und überwacht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.