Art. 56 32024D3080
Das Generalsekretariat wird zu allen Entwürfen von Rechtsakten konsultiert, die von der Kommission im mündlichen Verfahren angenommen werden sollen, mit Ausnahme derjenigen, die im Rahmen verschiedener Verwaltungs- und Haushaltsfragen von individueller Tragweite vorgelegt werden; zudem wird es zu Entwürfen von Rechtsakten konsultiert, die – unabhängig von der Art des angewandten Beschlussfassungsverfahrens –
politisch sensibel und/oder wichtig sind;
im Jahresarbeitsprogramm der Kommission enthalten sind, einschließlich der in den Anhängen genannten Entwürfe von Rechtsakten;
institutionelle Aspekte betreffen;
Gegenstand einer Evaluierung, Eignungsprüfung, öffentlichen Konsultation oder Folgenabschätzung sind.
Das Generalsekretariat wird zu allen Standpunkten, die die Kommission gegenüber anderen Organen und Einrichtungen der Union, Drittländern oder internationalen oder regionalen Organisationen verpflichten können, sowie zu allen gemeinsamen Initiativen der Kommission und des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik konsultiert.
Das Generalsekretariat wird zu den Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen konsultiert.