Erwägungsgrund 6 32024D3080
Nach Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollte die Geschäftsordnung in einem Anhang Bestimmungen über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten.