Erwägungsgrund 2 32024D3081
Zu diesen Zwecken treffen sich die Kommissionsmitglieder und die Mitglieder ihrer Kabinette regelmäßig mit Interessenvertretern, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Ansichten zu Entscheidungen, die sich auf sie auswirken können, darzulegen und um die Qualität der Entscheidungsfindung durch die Schaffung von Kanälen für einzubringende externe Ansichten und Sachkenntnis zu verbessern.