Erwägungsgrund 5 32024D3081
Angesichts der positiven Erfahrungen mit der Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern oder den Mitgliedern ihrer Kabinette mit Interessenvertretern zu Fragen der Beschlussfassung und Politikumsetzung in der Union sollte die Praxis der Veröffentlichung von Informationen über solche Treffen beibehalten werden. Auch wenn keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Teilnahme von Kommissionsmitgliedern und den Mitgliedern ihrer Kabinette an öffentlichen Veranstaltungen erforderlich sind, da diese Informationen bereits öffentlich zugänglich sind, sollten Kommissionsmitglieder weiterhin Informationen über alle Treffen veröffentlichen, die sie oder die Mitglieder ihrer Kabinette mit Interessenvertretern abhalten.