Erwägungsgrund 6 32024D3082
Während die Mitglieder der Kommission und ihre Kabinettsmitglieder gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses C(2018) 700 der Kommission über einen Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission sich bereits lediglich mit Interessenvertretern treffen, die im Transparenz-Register eingetragen sind, soweit diese in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung fallen, sollte diese Maßnahme für alle Bediensteten der Kommission in Führungspositionen gelten, um einen kohärenten Ansatz und ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten.