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Die Beziehungen zur Öffentlichkeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags der Kommission, dem öffentlichen Interesse zu dienen. Die Kommission ist dem Grundsatz der Dienstleistung und der höchsten berufsethischen Standards verpflichtet. Mit dem Kodex für gute Verwaltungspraxis in den Beziehungen der Bediensteten der Europäischen Kommission zur Öffentlichkeit (im Folgenden „Kodex für gute Verwaltungspraxis“) wird dieser Grundsatz umgesetzt.
Um die Transparenz ihrer Beziehungen zu Interessenvertretern zu gewährleisten, beachtet die Kommission die Regeln und Grundsätze des mit den anderen Organen…
Der Kodex für gute Verwaltungspraxis trägt dazu bei, dass die Kommissionsbediensteten die Grundsätze der guten Verwaltungspraxis in ihren Beziehungen zur…
Dienst von hoher Qualität Die Kommission und ihre Bediensteten haben die Pflicht, dem Interesse der Union und hierdurch auch dem öffentlichen Interesse zu…
Die Geschäftsordnung der Kommission sieht nun in Artikel 46 bzw. in Artikel 70 vor, dass das Handeln der Bediensteten der Kommission im Einklang mit den Regeln…
Der Kodex für gute Verwaltungspraxis sollte als eigenständiger Beschluss der Kommission angenommen werden, um ihn sichtbarer zu machen und zukünftige…
Entscheidet eine Behörde, eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse einem Dritten zu übertragen, so muss die Auswahl des Betreibers eines öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.