Erwägungsgrund 6 32024D3116
Das ESVK besitzt Rechts- und Geschäftsfähigkeit, stützt sich für sein Funktionieren jedoch in der Praxis auf die Verwaltungsstrukturen und die Einrichtungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). Um das ESVK in die Lage zu versetzen, seinen Auftrag zu erfüllen, ist es erforderlich, bestimmte Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Status des Personals des ESVK sowie über die Verwaltungsunterstützung und die Einrichtungen, die vom EAD bereitgestellt werden, zu erlassen.