Art. 10 32024D3116
Der Leiter des ESVK ist für die Verwaltung und Haushaltsführung des ESVK verantwortlich und ist der gesetzliche Vertreter des ESVK.
Unter der Gesamtverantwortung des Hohen Vertreters sorgt der Leiter des ESVK für das Funktionieren des ESVK sowie für ein sicheres und inklusives Arbeitsumfeld, wobei er ein hohes Maß an Fachwissen, Professionalität und ethischen Standards bei der Verwaltung des ESVK-Sekretariats aufrechterhält und Effizienz und Wirksamkeit bei der Durchführung der Tätigkeiten des ESVK gewährleistet.
Der Leiter des ESVK erstattet dem Lenkungsausschuss über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags, der Ziele und der Aufgaben des ESVK Bericht.
Der Leiter des ESVK berät und unterstützt den Lenkungsausschuss und den Akademischen Exekutivrat bei der allgemeinen Organisation und Verwaltung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des ESVK.
Der Leiter des ESVK ist verantwortlich für die jährliche Berichterstattung des ESVK — auch in Bezug auf die Finanzausgaben —, die sich auf den Sachstand hinsichtlich des Auftrags und der Ziele des ESVK erstreckt, sowie für die Umsetzung aller strategischen Leitlinien, die der Rat gegebenenfalls nach Billigung durch den Lenkungsausschuss vorgegeben hat.
Der Leiter des ESVK legt dem Lenkungsausschuss auf der Grundlage der von den Mitgliedern des Netzes gemäß Artikel 7 vorgelegten Vorschläge einen Jahresarbeitsplan vor, in enger Zusammenarbeit mit dem EAD und gegebenenfalls — was die Finanzierung betrifft — mit der Kommission.
Der Leiter des ESVK legt dem Lenkungsausschuss jedes Jahr spätestens am 15. Juni einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das ESVK vor. Nach Billigung durch den Lenkungsausschuss übermittelt der Leiter des ESVK den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Kommission.